Wichtige Info an alle Haushalte
Ablesung der Wasserzähler mit Ablesekarten in Alzenau und allen Stadtteilen
Der Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe (FWS) gibt bekannt, dass die Ablesung der Hauswasserzähler für die Jahresverbrauchsabrechnung 2025 in Alzenau und den Stadtteilen Hörstein, Wasserlos, Kälberau, Michelbach und Albstadt mittels Ablesekarten des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Spessartgruppe für das Trinkwasser erfolgt.
Los geht es Anfang Dezember: Dann erhalten Sie die Ablesekarten von unserem Dienstleister, der Firma co.met GmbH, auf denen alle wichtigen Informationen zur Ablesung aufgedruckt sind. Tragen Sie dort den Zählerstand für das Trinkwasser ein. Das geht ganz einfach und ist anhand von Beispielabbildungen erklärt. Schicken Sie diese per Post kostenfrei an die Firma co.met GmbH zurück.
Oder: Ganz einfach ist es, Ihre Zählerstände bequem online oder per Smartphone über den in den Ablesekarten angedruckten QR-Code zu übermitteln.
Wird kein Zählerstand übermittelt, müssen wir den Wasserverbrauch für die Jahresverbrauchsabrechnung 2025 schätzen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Zählerablesung der EVA startet Mitte November
Einmal im Jahr müssen die Zählerstände für Strom und Erdgas erfasst werden, damit die Jahresrechnungen korrekt erstellt werden können. Mitte November startet die Energieversorgung Alzenau (EVA) mit der diesjährigen Zählerablesung. Neu: Die Meldung der Zählerstände erfolgt ausschließlich telefonisch oder online – über das Kundenportal der EVA, per E-Mail oder per QR-Code, der als Infobrief versendet wird. Ablesekarten in Papierform werden nicht mehr verschickt.
Die EVA als Netzbetreiber ist im gesamten Versorgungsgebiet für die Ermittlung der Zählerstände verantwortlich – unabhängig davon, bei welchem Energieversorger Sie Kunde sind. Unterstützt wird die EVA bei der Ablesung vom Ingenieurbüro für Industrieanlagen GmbH (Ifi). Von Ifi erhalten alle Bürgerinnen und Bürger Mitte November ein Anschreiben per Post mit den wichtigsten Informationen und der Aufforderung zur Zählerablesung.
So funktioniert die Selbstablesung
Bitte lesen Sie Ihre Zählerstände eigenständig ab und übermitteln Sie diese bis spätestens 31. Dezember 2025. Nur so können geschätzte Werte und damit mögliche Abweichungen bei der Jahresrechnung vermieden werden.
Wenn Sie eine stichtagsgenaue Abrechnung zum 31. Dezember 2025 wünschen, erfassen Sie bitte genau dieses Datum als Ablesetag. Beachten Sie außerdem: Die Übermittlung Ihres Zählerstandes ist nur einmal möglich. Ihre Zählernummer(n) finden Sie auf der Rückseite des Informationsschreibens oder auf Ihren Abrechnungen.
Ab dem Jahr 2026 wird die EVA auf eine unterjährige Selbstablesung umstellen. Zusätzlich ist alle drei Jahre eine persönliche Ablesung vor Ort durch Mitarbeitende der Firma Ifi vorgesehen.
Weitere Informationen als FAQs sowie den direkten Zugang zum EVA-Online-Portal finden Sie auf der Website der Energieversorgung Alzenau. Bei Fragen steht Ihnen das EVA-Team telefonisch gerne zur Verfügung unter Tel.: 06023 949412 oder über die Webseite www.zaehlerableser.de/alzenau.
„Die Umstellung auf die Online-Übermittlung der Zählerstände ist ein wichtiger Schritt in Richtung moderner und effizienter Prozesse. Damit können Daten schneller und fehlerfrei verarbeiten werden. Uns ist aber auch wichtig, dass niemand ausgeschlossen wird – deshalb bleibt eine telefonische Meldung des Zählerstands selbstverständlich weiterhin möglich“, erläutert EVA-Geschäftsführer Marius Dittert.
