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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) sind durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeglichene Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 Immobilienwertermittlungsverordnung –ImmoWertV-), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte werden in Bayern zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Erstmals für die Jahre 2009 und 2010 wurden sie in 2011 grundsätzlich flächendeckend ermittelt und nicht mehr nur - wie in der Vergangenheit - für Bauland.

Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit bzw. Transparenz des Bodenmarktes und haben daher ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt wiederzugeben. Die Bodenrichtwerte werden üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt. Teilweise werden sie daneben auch in Form von Bodenrichtwertlisten veröffentlicht.

(Quelle: Bayerischer Behördenwegweiser)

HIER finden Sie die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet in digitaler Form (Karten).
Hinweis: Das Vernetze Bodenrichtwertsystem VBORIS wird betrieben durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Alexandrastraße 4, 80538 München.


Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024

Der Gutachterausschuss des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen zum Stichtag 1. Januar 2024 gemäß § 196 BauGB flächendeckend beschlossen.

Diese und die festgestellten Bodenrichtwerte für die Nutzungen Acker-, Grünland und Forst (mit Aufwuchs) stehen unter www.bodenrichtwerte.bayern.de sowie www.geoportal.bayern.de/bayernatlas kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung.

Die für Alzenau erstellten Ortspläne mit den Bodenrichtwertzonen finden Sie nachfolgend:

Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024_Albstadt (PDF, 3.3 MB)

Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024_Alzenau Nord (PDF, 4 MB)

Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024_Alzenau Süd-Ost (PDF, 4.5 MB)

Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024_GE-Gebiet Alzenau Süd (PDF, 3.1 MB)

Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024_Hörstein (PDF, 3.9 MB)

Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024_Kälberau (PDF, 3.7 MB)

Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024_Michelbach (PDF, 3.7 MB)

Bodenrichtwerte Stand 1. Januar 2024_Wasserlos (PDF, 3.7 MB)


Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden. Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg sowie per E-Mail an Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.



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