Stadtrat und Bürgermeister
Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Gemeinde- bzw. Stadtrat und den ebenfalls unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten ersten Bürgermeister.
Der Stadtrat in Alzenau besteht aus 24 Stadtratsmitgliedern und dem Ersten Bürgermeister.
Der Stadtrat beschließt über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht beschließenden Ausschüssen übertragen sind oder in die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fallen. In die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten.
Der Stadtrat kann dem Ersten Bürgermeister durch die Geschäftsordnung - mit bestimmten Ausnahmen - weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Übrigen kann der Erste Bürgermeister anstelle des Stadtrats oder eines (beschließenden) Ausschusses dringliche Anordnungen treffen und unaufschiebbare Geschäfte besorgen.
Der Erste Bürgermeister ist schließlich dafür zuständig, die Beschlüsse des Stadtrates bzw. seiner (beschließenden) Ausschüsse zu vollziehen. Er vertritt auch die Gemeinde nach außen; er hat die Möglichkeit, für die Gemeinde rechtsverbindliche Erklärungen nach außen abzugeben bzw. solche in Empfang zu nehmen.
Der Stadtrat setzt sich mit seinen 24 Stadtratsmitgliedern wie folgt zusammen:
CSU (8 Sitze)
Georg Grebner
Frank Deckert
Klaus Roßmann
Markus Gollas
Martin Otremba
Heike Heilmann
Stefan Berwanger
Harald Ritter
FW/PWG (4 Sitze)
Ralph Ritter
Bernhard Väth
Timo Ritter
Thorsten Schaab
Bündnis 90/Die Grünen (3 Sitze)
Niklas Höfler
Sabina Prittwitz
Angela Hadler
SPD (3 Sitze)
Katrin Stutz-Engel
Anni Christ-Dahm
Andreas Sittinger
FDP (2 Sitze)
Jeanette Kaltenhauser
Stefka Huelsz-Träger
JU (1 Sitz)
Insa Lotz
WBA (3 Sitze)
Nick Höfler
Helmut Thalheimer
Dieter Wombacher
