Heiraten in Alzenau
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Früher nannte man dies auch "Aufgebot bestellen". Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Eheschließung müssen grundsätzlich keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie insgesamt eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Selbstverständlich können sich auch "auswärtige" Paare in Alzenau ihr JA-Wort geben.
Bitte wenden Sie sich an uns zur Reservierung ihres Wunschtermins und Vereinbarung eines "Kennenlerngesprächs". Die Standesbeamten in Alzenau sind Felix Krämer, Ute Haas, Sabrina Kühn, Volker Simon und nach Terminabsprache auch der Erste Bürgermeister Stephan Noll.
Hochzeit in Alzenau
Rathaus (Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau)
Burg Alzenau(Burgstraße 14, 63755 Alzenau)
Schlösschen Michelbach (Schloßstraße 13, 63755 Alzenau-Michelbach)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über die eventuell zu beschaffenden Urkunden/Unterlagen informiert Sie Ihr Wohnsitzstandesamt.
Welche Gebühren fallen an?
Anmeldung der Eheschließung (Entscheidung über das Vorliegen der Ehevoraussetzungen)
- 55 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 85 Euro wenn bei einem Ehegatten ausländisches Recht zu berücksichtigen ist
- 115 Euro wenn bei beiden Ehegatten ausländisches Recht zu berücksichtigen ist
Entscheidung über das Vorliegen der Ehevoraussetzungen von einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt
- 40 Euro
Eheschließung am gewünschten Ort Burg Alzenau oder Schlösschen Michelbach: 350 Euro
Trauungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten: 100 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 28f Personenstandsverordnung (PStV)
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)
