Kommunalwahl am 8. März 2026
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage. Der nächste Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.
Alle Informationen zur Kommunalwahl am 8. März 2026 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hier für Sie zusammengefasst: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
BRIEFWAHLUNTERLAGEN
KÖNNEN SIE HIER BEANTRAGEN
Stadt Alzenau sucht Wahlhelferinnen und WahlhelferIn der Stadt Alzenau werden für die am Sonntag, 8. März 2026, stattfindenden Kommunalwahlen knapp 220 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ein Ehrenamt aus, zu dessen Übernahme grundsätzlich jede und jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist und das nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Der Stadt Alzenau würde die Besetzung der Wahlvorstände (inklusive der Briefwahlvorstände) jedoch leichter fallen, wenn sie auf zahlreiche freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zurückgreifen könnte. Zu den Aufgaben/Pflichten gehören u.a.:
Wegen der vier auszuzählenden Stimmzettel ist in diesem Jahr vorgesehen, am Sonntag nur die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl, die Landratswahl und die Stadtratswahl auszuzählen. Die Auszählung der Kreistagswahl ist für Montag, 9. März 2026 geplant. Da es möglich ist, dass es bei der Wahl des Landrats und des Bürgermeisters zu einer Stichwahl kommen kann, müsste von den Wahlhelfern auch am Sonntag, 22. März 2026, Wahldienst geleistet werden. Die Wahlhelfer erhalten am Sonntag, 8. März 2026, und Montag, 9. März 2026, jeweils ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro und, soweit erforderlich, am Sonntag, 22. März 2026, in Höhe von 30 Euro. Wir bitten alle Alzenauer Wahlberechtigten, die bei der Durchführung der o.g. Wahl mithelfen möchten, sich beim Wahlamt der Stadt Alzenau schriftlich, per E-Mail ordnungsamt@alzenau.de oder telefonisch während der Dienststunden bei Herrn Volker Simon, Tel.: 06023 502-165 oder Herrn Felix Krämer, Tel.: 06023 502-151 zu melden. Eine Anmeldung ist auch unter https://onlineforms.alzenau.de/formcycle/form/alias/1/form_2/ möglich. |
Bekanntmachungen der Stadt Alzenau
zur Kommunalwahl am 8. März 2026
- Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrates, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates sowie der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Stadt Alzenau, Landkreis Aschaffenburg
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters in der Stadt Alzenau
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats der Stadt Alzenau
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates sowie der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 8. März 2026 - veröffentlicht imDigitalen Amtsblatt, Ausgabe 2
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ersten Bürgermeisters in der Stadt Alzenau am 8. März 2026 - veröffentlicht im Digitalen Amtsblatt, Ausgabe 3 (pdf, 3,8 MB)
- Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Zusammentritt des Beschwerdeausschusses für die am 8. März 2026 stattfindenden Kommunalwahlen - veröffentlicht im Digitalen Amtsblatt, Ausgabe 3 (pdf, 3,8 MB)
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 8. März 2026 - veröffentlicht im Digitalen Amtsblatt, Ausgabe 3 (pdf, 3,8 MB)
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026 - veröffentlicht im Digitalen Amtsblatt, Ausgabe 3 (pdf, 3,8 MB)
- Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026 - veröffentlicht im Digitalen Amtsblatt, Ausgabe 3 (pdf, 3,8 MB)
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Stadtrats, der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 8. März 2026 - veröffentlicht im Digitalen Amtsblatt, Ausgabe 5 (pdf, 909 kB)
