Elternbeitragszuschuss des Freistaates Bayern für Kinder ab 3 Jahren
Immer wieder wundern sich Eltern, dass der Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro nicht vom zu zahlenden Beitrag abgezogen wird, obwohl ihr Kind schon den 3. Geburtstag gefeiert hat.
Das liegt daran, dass der Elternbeitragszuschuss an das Kindergartenjahr gekoppelt ist. Das bedeutet, der Elternbeitragszuschuss greift ab September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird - unabhängig davon, in welchem Monat das Kind geboren ist. Deshalb werden bis einschließlich August (Ende des Kindergartenjahres) die vollen Beiträge berechnet, ab September (neues Kindergartenjahr) können wir die 100 Euro Elternbeitragszuschuss vom Betreuungsbetrag abziehen.
Der Elternbeitragszuschuss wird bis zur Einschulung gezahlt.