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Ungebetene Besucher: Waschbär und Marder im Haus oder auf dem Grundstück
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Ungebetene Besucher: Waschbär und Marder im Haus oder auf dem Grundstück

Wenn das Auto plötzlich nicht mehr startet oder Kabel beschädigt sind, im Dachstuhl oder in der Garage ein strenger, „raubtierartiger“ Geruch herrscht, Dämmmaterial verstreut ist und sich Kot sowie Überreste von Beutetieren finden, kann dies von einem Marder verursacht sein. Marder sind ausgezeichnete Kletterer und Springer. Bereits Öffnungen von etwa 3 cm reichen aus, um in Gebäude einzudringen. Er nutzt Regenrinnen, Bäume oder Fassaden als Aufstiegshilfe. Hat er sich einmal etabliert, zeigt er ein ausgeprägtes Revierverhalten und lässt sich nur schwer vertreiben.

Auch Waschbären treten besonders in der letzten Zeit vermehrt im Siedlungsbereich auf und dringen in Behausungen ein oder verursachen Schäden.

Beide Tierarten gehören in Bayern zum jagdbaren Wild.

Rechtliche Situation

Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) sowie Art 18 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes zählen Marder und Waschbär zu den jagdbaren Tierarten.

  • Das Nachstellen, Fangen oder Töten dieser Tiere gilt als Jagdausübung
  • Diese ist grundsätzlich nur dem Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) erlaubt
  • Eigenständiges Handeln kann als Wilderei strafbar sein

Befriedete Bezirke

Im Wohnumfeld (Haus, Garten, Hof) spricht man von einem sogenannten befriedeten Bezirk. Hier gilt:

  • Die Jagd ruht grundsätzlich
  • Der Jäger ist nicht verpflichtet, dort tätig zu werden
  • Die Fallenjagd ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Fallenjagd

Gemäß Art. 29a Bayerisches Jagdgesetz (BayJG):

  • Fallen dürfen nur von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis (Fallenkurs) eingesetzt werden
  • Es sind ausschließlich tierschutzgerechte Lebendfangfallen erlaubt
  • Es ist eine Einzelerlaubnis durch die Untere Jagdbehörde am Landratsamt einzuholen.

Wichtig: Wenn ein Tier gefangen wird, muss die weitere Vorgehensweise (z. B. tierschutzgerechte Tötung) unbedingt vorab mit dem zuständigen Jäger abgestimmt werden. Den Kontakt zum zuständigen Jagdpächter kann in der Regel das Forstamt herstellen.

Die Stadt Alzenau bietet in Abständen Fallenkurse an, die auch für Grundstückseigentümer die rechtliche Voraussetzung schaffen, Lebendfangfallen einzusetzen.

Besonderheit Waschbär

Der Waschbär gilt als invasive Art (EU-Verordnung Nr. 1143/2014, § 40a BNatSchG).

  • Gefangene Tiere dürfen nicht an anderer Stelle wieder freigelassen werden
  • In Bayern besteht keine Schonzeit

Vorbeugende Maßnahmen

Um einen Befall zu verhindern, sind folgende Maßnahmen sinnvoll:

  • Bäume und Sträucher mit Kontakt zum Haus zurückschneiden
  • Fallrohre mit glatten Blechmanschetten sichern
  • Schornsteine mit stabilen Gittern versehen
  • Öffnungen konsequent verschließen
  • Katzenklappen nachts schließen
  • Müll sicher lagern (z. B. mit Spanngummis sichern)
  • Gelbe Säcke erst am Abholtag rausstellen
  • Keine Lebensmittelreste auf den Kompost geben

Gefährdung für den Menschen

Waschbären und Marder sind in der Regel nicht aggressiv und meiden den Kontakt zum Menschen, können aber:

  • bei Bedrohung zubeißen oder kratzen sowie
  • Krankheiten übertragen.

Kontakt

Bernd Handlbichler
Brentanostraße 3
63755 Alzenau

Telefon06023 502-912
E-MailE-Mail schreiben
Matthias Roth
Brentanostraße 3
63755 Alzenau

Telefon06023 502-920
E-MailE-Mail schreiben