Kitaplatz- und Hortanmeldung online
Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in unserer Stadt anmelden möchten. Als familienfreundliche Kommune möchten wir Sie bestmöglich bei der Suche nach einer passenden und bedarfsgerechten Betreuung unterstützen.
Für das kommende Kindergarten- bzw. Schuljahr ab dem 1. September 2026 bieten wir Ihnen ein modernes und datenschutzkonformes Online-Anmeldeverfahren an.
Über das Portal »Kitaplatz-Bedarfsanmeldung« auf unserer Homepage können Sie Ihren Betreuungsbedarf einfach und übersichtlich online vormerken. Der Online-Service gibt Ihnen einen Überblick über alle Kinderbetreuungsangebote in den Bereichen:
- Krippe (für Kinder von 1 bis 3 Jahren)
- Kindergarten (für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung)
- Hort und OGTS (für Grundschulkinder der 1. bis 4. Klasse)
Die verschiedenen Einrichtungen und Träger präsentieren dort ihre Angebote und Besonderheiten.
Neu ab dem Schuljahr 2026/2027
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt der Ganztagsanspruch für Grundschulkinder schrittweise in Kraft – startend mit der 1. Klasse. Damit haben alle Erstklässler erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung an Schultagen.
Betreuung an Grundschulen: Hort und OGTS über das Portal anmelden
An der Erich Kästner-Grundschule (Schulsprengel Kernstadt) können Sie zwischen zwei Betreuungsformen wählen:
- dem klassischen Hort (städtischer Kinderhort Alzenau-Wasserlos)
- oder der Offenen Ganztagsschule (OGTS)
Beide Angebote sind über das Kitaplatz-Portal zu finden und anzumelden.
Wichtiger Hinweis: Die OGTS findet nur während der Schulzeiten statt. Während der Ferien wird einen kostenpflichtige Ferienbetreuung (8 bis 16 Uhr) von der Stadt Alzenau angeboten, die wochenweise über das Portal „Nupian“ gebucht werden kann.
An der Schule „Am Weinberg“ in Michelbach gibt es einen klassischen Hort für die Kinder aus dem Schulsprengel Albstadt, Kälberau, Michelbach.
Bitte den „AWO Kinderhort Michelbach“ als Prio 1 auswählen und die beiden anderen Horte als Prio 2 und Prio 3.
An der Grundschule Hörstein in Hörstein gibt es einen klassischen Hort für die Kinder aus dem Schulsprengel Wasserlos und Hörstein.
Bitte den „AWO Kinderhort „Wilde Kerle“ als Prio 1 auswählen und die beiden anderen Horte als Prio 2 und Prio 3.
Wichtige Termine für das Kindergarten-/Schuljahr 2026/2027
- 1. September 2025 bis 31. Januar 2026: Anmeldezeitraum
- 1. Februar 2026 bis 28. Februar 2026: Interner Vergabezeitraum
- 16. bis 20. März 2026: Benachrichtigung der Eltern
- Innerhalb von 14 Tagen: Rückmeldung der Eltern an die Einrichtung (Annahme oder Absage des Platzes)
Eine unterjährige Anmeldung ist ebenfalls jederzeit für das laufende Kindergarten-/Schuljahr 2025/26 und das kommende Schuljahr 2026/27 möglich.
Bei der Anmeldung geben Sie bitte anhand verschiedener Suchkriterien (z. B. Alter des Kindes) Ihren individuellen Betreuungsbedarf an. Für eine Vormerkung ist eine Anmeldung mit Angabe von drei Wunscheinrichtungen in Prioritätenreihenfolge erforderlich.
Wichtig für Grundschulbetreuung
Bitte geben Sie bei Priorität 1 die Einrichtung an der zuständigen Sprengelschule an – unabhängig davon, ob es sich um einen Hort oder eine OGTS handelt. Zwei weitere Einrichtungen können als Priorität 2 und 3 angegeben werden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über Ihren Postkorb im BayernPortal.
Hinweis: Nur Bedarfsmeldungen, die über das Online-Portal eingereicht werden, können berücksichtigt werden! Für jedes Kind muss eine eigene Anmeldung erfolgen. Auch außerhalb des regulären Anmeldezeitraums ist eine Anmeldung über das Portal möglich. In diesem Fall erfolgt die Platzvergabe je nach Verfügbarkeit.
Vergabekriterien
Generell haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch bezieht sich nicht ausschließlich auf Ihre Wunscheinrichtung. Bei fehlender Platzkapazität in der gewünschten Einrichtung kann Ihnen eine alternative Einrichtung zugeteilt werden.
Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtungen zum Kindergartenjahr, das jeweils vom 1. September eines Jahres bis zum 31. August des Folgejahres läuft, erfolgt ganzjährig nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in der Stadt Alzenau wohnenden Kindern nach den unten aufgeführten Dringlichkeitsstufen getroffen:
- Kinder, deren Geschwisterkinder bereits die gleiche Kinderbetreuungseinrichtung besuchen
- Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend und berufstätig ist oder
- Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder
- Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden
Diese Auswahlkriterien sind in der »Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Alzenau« festgelegt.
Sollten Sie Rückfragen zum Anmeldeprozedere oder Probleme bei der Anmeldung haben, können Sie sich gerne mit Frau Paola Emmel unter Tel.: 06023 502-142, E-Mail: emmel.paola@alzenau.de oder Frau Christine Reyer unter Tel.: 06023 502-141, E-Mail: reyer.christine@alzenau.de, in Verbindung setzen.
