Direkt zu:
Solaranlage
Stadtplan Notdienste 📰Formulare PParkplätze 🌄Webcam

Grundlegende Informationen

Grundlagen für Ihre Entscheidung: Sonnenenergie nutzen ja oder nein?

Umweltnutzen

Mit der größten Anlage auf dem Gebäude des städtischen Bauhofes mit 144 Solarmodulen (348,5 m²) können jährlich rund 30 Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid eingespart werden. Das entspricht je Quadratmeter rund 86 kg jährlich, bei 40 m² schon über 3,4 t.

Solarförderung

www.solarfoerderung.de - Interaktiver Solarförderberater, der alle aktuellen Fördermittel von Bund und Länernd bereit hält.

www.bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, Eschborn) - Die BAFA fördert jede Solarwärmeanlage mit einem Zuschuss von 110 €/m² aus dem Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesweltministeriums für solarthermische Anlagen und Biomassekessel.

www.kfw-foerderbank.de - Die KfW-Förderbank hält günstige Kredite für Solaranlagen bereit. Auf der Website der KfW erhalten Sie alle Infos zu Programmen sowie die aktuellen Zinssätze. Die Kreditanträge sind an Ihre Hausbank zu stellen.

Einspeisevergütung für Photovoltaik (PV)-Anlagen

Wer eine eigene Solaranlage auf seinem Dach installieren lässt, gewinnt umweltschonenenden Sonnenstrom und reduziert damit die CO2-Belastung. Darüber hinaus wird der Verkauf des Stroms vom Staat durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert.

Das EEG garantiert privaten Solarbetreibern eine auf 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung vom örtlichen Energieversorger. Für Besitzer von PV-Anlagen lohnt es sich deshalb, ihren Strom ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen.

Hinweis: Für alle, die profitieren wollen, heißt es schnell sein, denn die im EEG festgeschriebene Vergütung sinkt jeden Monat um 1 Prozent. Derzeit erhält der private Stromerzeuger 12,85 Cent pro Kilowattstunde für eine Anlage unter 40 kW (Stand: 1. Februar 2014). Eigenverbrauch wird bei Neuanlagen ab dem 01.01.2014 nicht mehr vergütet.

Steuern sparen mit Photovoltaik-Anlagen

Der Betreiber einer PV-Anlage nach EEG gilt gemäß eines Rundschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 4.12.01 als Unternehmer. Er kann dies durch den „Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung“ mit einfacher Mitteilung geltend machen. Der Verzicht ist für fünf Jahre bindend.

Der Betreiber bekommt damit die Mehrwertsteuer (MWSt) des Kaufpreises umgehend zurück, muss aber jährlich eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Gewerbeanmeldung

Die Frage, ob für den Betrieb einer privaten PV-Anlage eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, wird derzeit von den Gewerbeämtern unterschiedlich gesehen. Das Gewerbeamt der Stadt Alzenau hält sich an die Empfehlungen des „Bund-Länderausschusses Gewerberecht“ (GewArch 2002 Pkt. 8, S. 371) wonach eine Gewerbeanmeldung für Anlagen bis 3 kWp nicht erforderlich ist. Dies ist für die Bürger allerdings ohne Bedeutung, da nach der vorgenannten Regelung des Bundesfinanzministeriums keine Gewerbeanmeldung zur Umsatzsteuerbefreiung mehr erforderlich ist.

Gewerbesteuerfreiheit

Gemäß Auskunft des Finanzamtes Aschaffenburg fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 € jährlich Gewerbesteuer an. Auch Beiträge für die Berufsgenossenschaft und IHK fallen nicht an.

Einkommenssteuer

Ihre Solarstromerlöse spielen bei der Einkommenssteuer erst eine Rolle, wenn Sie mit der Anlage einen Totalüberschuss erzielen. Überschlagen Sie die Einnahmen und Ausgaben für Ihre Anlage für eine Betriebsdauer von 20 Jahren. Zu den Einnahmen zählt die Einspeisevergütung. Ihre Ausgaben beinhalten u. a. die Anschaffungskosten, Reparaturkosten, Versicherung und Kreditzinsen. Wenn die Einnahmen innerhalb der Abschreibungsdauer (Vergütungszeitraum nach dem EEG 20 Jahre) die Ausgaben übersteigen, spricht man von einem Totalüberschuss. Erst dann müssen die jeweiligen Beträge in Ihrer Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden. Für die Steuererklärung benötigen Sie Originalbelege.

Also: Belege von Anfang an immer sorgfältig aufbewahren!

Abschreibungsvarianten

Hier sollten Sie einen Steuerberater zur Hilfe nehmen, der Ihre persönlich Situation kennt. Während früher die degressive Abschreibung möglich war, ist nunmehr die lineare Abschreibung von jeweils 5 % im Zeitraum von 20 Jahren möglich. Diese Information ist als unverbindlich anzusehen, da andere Modelle zurzeit noch diskutiert werden.

Mehrwertsteuerrückerstattung

Wenn die Einspeisevergütung unter 16.620 € jährlich liegt, kann man als Privatanlagenbetreiber sich von der Mehrwertsteuer befreien lassen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (Formblatt vom Finanzamt) die von Ihnen gezahlte Mehrwertsteuer auf alle damit zusammenhängenden Ausgaben, wie Anschaffung, Versicherung, Verwaltungskosten, Wartung usw. kurz nach Bezahlung der Rechnungen.

Genehmigungsfreiheit - keine Genehmigungsgebühren

Das Bayr. Staatsministerium des Innern hat im Schreiben vom 5.11.01 (Nr. IIB7-4112.79-034/01) folgendes festgestellt:

„Sonnenkollektoren oder Photovoltaikanlagen sind auf geneigten Dächern ohne Flächenbeschränkung genehmigungsfrei (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayBO), wenn sie in der Dachfläche liegen. Das schließt nach Auffassung des Bayr. Staatministeriums des Innern auch solche Anlagen ein, die nicht in die Dachhaut integriert, sondern dachparallel sind (bis ca. 20 cm oberhalb der Dachhaut). Davon unberücksichtigt müssen Regelungen wie im Bereich des Denkmalschutzes oder Statik beachtet werden.

Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und Amortisierung

Der wirtschaftliche Nutzen hängt wesentlich vom Standort, von der Größe der Anlage, dem Kostenaufwand, den Folgekosten für Versicherung, ggfs. Darlehen und von Reparaturen ab. Es gibt inzwischen in der Region genügend Handwerksbetriebe, die eine umfassende Beratung gewährleisten. Ein Angebotsvergleich bietet sich schon wegen der hohen Investitionskosten an. Die Hersteller von Solarmodulen geben aufgrund der ausgereiften Technik langjährige Garantiezusagen für den Zeitraum bis zu 20 Jahren.

Praktisches Rechenbeispiel für eine neue Anlage:

PV-Dachanlage 6,12 kW (47 m²) Betrieb ab Oktober 2005

Errichtungskosten 30.630 € ohne MWSt; da vom Finanzamt zurückerstattet.
Kalkulierter Ertrag/Jahr technisch bedingt reduziert sich der Wirkungsgrad im Verlauf von 20 Jahren um maximal 10 %.
Deshalb sinkt die Einspeisevergütung in 20 Jahren auf ca. 2.700 €. Voraussetzung ist, dass 900 W je kWp jährlich erzeugt werden. Bei 6,12 kW also 5.508 kWh. Der Solarverein kann bei Standorten in Alzenau auf Grund mehrjähriger Messungen die voraussichtlichen Stromerträge ermitteln.
Amortisation
(nach 12 Jahren)
Solardachversicherung und Zinskosten sind berechnet. Die Zählermiete trägt auf Antrag der Solarverein Alzenau (Brentanostraße 3, 63755 Alzenau). Evtl. Reparaturkosten verzögern dies selbstverständlich.

Solarenergie – Allgemeines und Aktuelles

www.solarserver.de - Infos rund um das Thema Solarenergie

www.sonnenseite.de - Informationen über Solarenergie sowie Themen wie Klimawandel, Bevölkerungsexplosion u. a.

Erneuerbare Energien (für Schulaufsätze, Hausarbeiten, Lehrer, Allgemeinbildung)

www.erneuerbare-energie.de - Internetportal des Bundesumweltministeriums zu allen erneuerbaren Energiearten.

www.unendliche-energie.de - Homepage der Schulaktion „Jugend mit unendlicher Energie“; Kostenloses Unterrichtsmaterial zum Download, Aktuelles und Infos zum Wettbewerb.

www.unendlich-viel-energie.de - Informationen über die fünf Erneuerbaren. Homepage der Informationskampagne für erneuerbare Energien.

Energiesparen im Haushalt:

www.initiative-energieeffizienz.de - Hier finden Sie Tipps, wie man in den eigenen vier Wänden Strom sparen kann.

Allgemeine Informationen für Hausbesitzer:

www.waerme-von-der-sonne.de - Hier wird zu aktuellen Veranstaltungen zu diesem Thema geworben, Neuigkeiten, Solarfirmen und ein Forum angeboten.

Kontakt

Solarverein Alzenau e.V.
1. Vorsitzender Volker Emge
Am Backhaus 1
63755 Alzenau - Hörstein

Telefon06029 9922979
E-MailE-Mail schreiben