Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Hochwasser
Von den großen Katastrophen wie im Sommer 2021 im Ahrtal oder auch vor wenigen Tagen im Süden Bayerns ist die Stadt Alzenau bislang verschont geblieben. Allerdings sind vollgelaufene Keller, überfl utete Straßen und Gebäude, die unter Wasser stehen, auch bei uns längst keine Seltenheit mehr. Starkregenereignisse und die Gefährdung durch Hochwasser nehmen immer mehr zu.
So hat die Stadt Alzenau den Auftrag für die Erstellung eines Hochwasserrückhaltekonzept (HWRK) erteilt, um Gefahren im Hochwasserfall zu identifizieren, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung der Gefahren einzuleiten. Dieses Konzept ist nun fertiggestellt und es werden erste Maßnahmen gegen ein hundertjähriges Hochwasser geplant.
Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept in der Stadt Alzenau (pdf, 8,7 MB)
Präsentation "Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept, Stadt Alzenau" (pdf, 19,3 MB)
Die Stadt Alzenau sieht beim Hochwasserschutz jedoch auch die Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht. So sind beispielweise lose Ablagerungen in Bachnähe zu vermeiden oder gegebenenfalls zu beseitigen. Bei Starkregen kann es zu einem schnellen Ansteigen der Gewässer kommen, so dass lose abgelagertes Material aufgrund der dann reißenden Strömungen mitgerissen werden. Dass Risiko, dass sich diese mitgerissenen Stücke verkanten und verkeilen und zu einem weiteren Aufstau der Bäche führt, ist enorm hoch.
Aber auch im privaten Bereich sollte und muss jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eigene Maßnahmen treffen, um sich vor Hochwasser zu schützen. Diese Verpflichtung ist sogar gesetzlich in §5 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Im Starkregenfall kann es zu wild abfließendem Wasser kommen, wenn dieses in keinem der Bäche oder Kanäle mehr gefasst werden kann. Hinweise, ob ihr Grundstück von einem solchen wild abfließenden Wasser betroffen ist, gibt es im Umweltatlas des Freistaats Bayern. Unter dem Karteninhalt „Naturgefahren“ kann der entsprechende Layer „Oberflächenabfluss und Sturzflut“ eingeblendet werden. Dort sehen Sie die Oberflächenabflüsse im Starkregenfall und können gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Diese Karten sind nur als Hinweis zu verstehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Fließwege entstehen.
Welche Maßnahmen Sie im Falle eines Starkregenereignisse oder Hochwassers ergreifen können, finden Sie beispielsweise auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter https://www.bmuv.de/faq/welche-vorsorgemassnahmen-kann-ich-gegen-starkregen-und-hochwasser-treffen
Der Hochwassernachrichtendienst warnt vor Überschwemmungen Für die Hochwasserwarnung an Flüssen und Seen sind die Bundesländer zuständig. In Bayern wurde dafür der Hochwassernachrichtendienst (HND) eingerichtet. Er sammelt Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten, wertet sie aus, hält Einsatzpläne für den Hochwasserfall bereit und warnt Betroffene.