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Bebauungspläne der Stadt Alzenau via bauleitplan.bayern einsehen

Laufende Bauleitpläne können Sie hier einsehen.

Wichtige Hinweise

Die abrufbaren rechtsverbindlichen Bebauungspläne wurden alle in Papierform ausgefertigt und im Amts- und Mitteilungsblatt bekanntgemacht. Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte kann jeweils nur der Originalplan sein.

Wir weisen darauf hin, dass der Umgang mit den dargestellten Bebauungsplänen mitunter sehr schwierig und kompliziert sein kann.

Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere (Änderungs-)Bebauungspläne gelten
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten
  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr gelten
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils für den Bebauungsplan geltenden Fassung, bauordnungsrechtliche Rechtsvorschriften wie z.B. die Bayerische Bauordnung, und Richtlinien und DIN-Vorschriften hinzuzuziehen.

Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Hilfestellungen können Ihnen geben beispielsweise Architektinnen und Architekten oder Rechtsanwältinnen und -anwälte. Auskünfte über Bebauungspläne erteilen Ihnen auch gerne die Mitarbeiter aus dem städtischen Bauamt.

Die Qualität der dargestellten Pläne steht in großer Abhängigkeit von den jeweils vorhandenen technischen Möglichkeiten und damit vom Aufstellungszeitpunkt.

  • Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen und Ungenauigkeiten nicht vermeiden.
  • Durch das Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann daher nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken u.ä. geeignet.
  • Auch durch die Darstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Die Originalpläne mit Begründung können vom Tag der Bekanntmachung an von jedermann während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.

Ihr Bauamt der Stadt Alzenau

Kontakt

Michael Heimrich
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-410
E-MailE-Mail schreiben