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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2025

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Kontakt

Sachgebietsleiter Liegenschaften; GF Wohnungsbaugesellschaft
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-340
carlsson.sebastian@alzenau.de
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