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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.05.2026

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Friedhofswesen
Leiterin Einwohnermelde- und Passamt, Friedhofswesen
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-161
mattern.leonie@alzenau.de
ordnungsamt@alzenau.de
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