Kommunale Unternehmen; Betrieb
Kurzbeschreibung
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in Rechtsformen des Privatrechts betreiben.
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Stand: 12.05.2026
