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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Kurzbeschreibung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.04.2026

Hinweise

Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.

Online-Verfahren

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Kontakt

Ordnungsamt, Stellv. Sachgebietsleitung
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-165
Raum: 0.13
simon.volker@alzenau.de
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