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Straußwirtschaft; Anzeige

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026

Online-Verfahren

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Straußwirtschaft bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Kontakt

Verwaltungsfachangestellte
Gaststättenwesen/Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Karte anzeigen

Telefon: 06023 502-167
winckler.claudia@alzenau.de
ordnungsamt@alzenau.de
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