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Bundesweiter Probealarm: Warnung der Bevölkerung

Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der vielfältigen Warnmittel und zur Information der Bevölkerung wird am Donnerstag, 10. September 2026, um 11 Uhr eine Probealarmierung durchgeführt. Hierfür werden die Sirenen mit dem Sirenensignal »Warnung der Bevölkerung«, einem einminütigen Heulton, ausgelöst. Beim Ertönen des Heultons ist das Radio einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
10.09.2026
11:00 Uhr bis 11:45 Uhr
Alzenau (Kernstadt)
Weitere Informationen gibt es auf den Homepages des Landratsamts unter www.landkreis-aschaffenburg.de und www.kats-ab.de oder des Kreisfeuerwehrverbandes Aschaffenburg unter www.kfv-ab.de.

Gegen 11.45 Uhr erfolgt die Entwarnung. Zur Entwarnung werden die Sirenen mit einem gleichbleibenden Dauerton von einer Minute angesteuert. Außerdem erfolgt über Cell Broadcast eine Entwarnung.
Der Probealarm wird bundesweit einheitlich durchgeführt. Ausgelöst werden die Feuerwehrsirenen zur Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen und Schadensereignissen von erheblichem Ausmaß, um zeitnah auf Warnhinweise im Rundfunk aufmerksam zu machen. Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit werden die Sirenen zweimal jährlich probeweise in Betrieb genommen.
Darüber hinaus werden alle Warn-Apps und Warnsysteme ausgelöst, welche an das bundesweite Modulare Warnsystem angeschlossen sind. Dazu zählen unter anderem die Warn-Apps KATWARN, NINA sowie Cell Broadcast. Diese digitalen Systeme sind Instrumente, um die Bevölkerung im Falle von Notfällen, Katastrophen oder anderen Gefahrenlagen umgehend zu informieren Im Gegensatz zu anderen Warnsystemen muss beim Cell Broadcast keine App installiert sein, um alarmiert zu werden.
Im Ernstfall wären insbesondere Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen sowie Lüftungen - auch im Auto - abzuschalten. Straßenpassantinnen und -passanten sollten sofort das nächste Gebäude aufsuchen und Autofahrerinnen und -fahrer sollten im Auto bleiben. Da die Polizei und die Hilfsorganisationen auf freie Straßen angewiesen wären, sollten Verkehrswege nicht blockiert werden. Erst nach der Entwarnung durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen könnten die Gebäude wieder verlassen werden.


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