Erster Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister vertritt die Stadt Alzenau nach außen, führt den Vorsitz im Stadtrat und ist Leiter der Stadtverwaltung.
Vertretung des Ersten Bürgermeisters
Die Stadt Alzenau stellt sicher, dass die Amtsgeschäfte jederzeit zuverlässig geführt werden können. Deshalb gibt es eine klare Vertretungsregelung für den Ersten Bürgermeister.
Der Zweite Bürgermeister übernimmt die Vertretung des Ersten Bürgermeisters, sobald dieser verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder dienstliche Termine. Er führt in dieser Zeit die laufenden Geschäfte weiter, nimmt repräsentative Aufgaben wahr und vertritt die Stadt nach außen.
Der Dritte Bürgermeister tritt ein, wenn sowohl der Erste als auch der Zweite Bürgermeister verhindert sind. Er stellt sicher, dass Entscheidungen weiterhin getroffen werden können und die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung jederzeit gewährleistet bleibt.
Verlässliche kommunale Struktur
Durch diese abgestufte Vertretungsregelung bleibt die Stadt Alzenau stets handlungsfähig. Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass wichtige Anliegen, Termine und Entscheidungen auch bei Abwesenheit des Ersten Bürgermeisters kompetent wahrgenommen werden.
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-101
Raum: 1.21
grebner.georg@alzenau.de
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FW/PWG
Hanauer Straße 38
63755 Alzenau
Kernstadt
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