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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Beschreibung

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 26.08.2025

Erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

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Kontakt

Friedhofswesen
Leiterin Einwohnermelde- und Passamt, Friedhofswesen
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-161
mattern.leonie@alzenau.de
ordnungsamt@alzenau.de
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