Binnenschiffer; Anmeldung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 08.09.2026
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung ist die Meldebehörde des Ortes zuständig, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die Anmeldung kann aber auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.
