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Binnenschiffer; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden. 

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.09.2026

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung ist die Meldebehörde des Ortes zuständig, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die Anmeldung kann aber auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.

Erforderliche Unterlagen

keine

Online-Verfahren

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