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Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.05.2026

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung ist die Meldebehörde des Ortes zuständig, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die An- und Abmeldung kann aber auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.

Erforderliche Unterlagen

keine

Online-Verfahren

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