Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
Kurzbeschreibung
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 06.02.2026
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Verfügbare Dokumente
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 (PDF, 9.9 MB)
