Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
Kurzbeschreibung
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 10.07.2026
Online-Verfahren
- [Regierung von Unterfranken] Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über das Gemeindegebiet hinaus
- [Regierung von Unterfranken] Anzeige einer kleinen Lotterie (Geldgewinne) mit Spielkapital über 5000 EUR
- [Regierung von Unterfranken] Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital über 5000 EUR
