Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Kurzbeschreibung
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 06.02.2026
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.