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Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Kurzbeschreibung

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.