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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Kurzbeschreibung

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.06.2026

Hinweise

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Trotz einer Anzeige zum Wiederauffinden des Passes kann es dazu kommen, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder ihn einziehen. Deshalb wird empfohlen, bei Verlust oder Diebstahl des Passes einen neuen Pass zu beantragen.

Kontakt

Verwaltungsangestellte
Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Kernstadt
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Telefon: 06023 502-160
guendling.anette@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
Nachricht schreiben
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Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-160
heumueller.paul@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
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Verwaltungsangestellte
Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-160
huth.ariane@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
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Verwaltungsangestellte
Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-160
jagusch.rebecca@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
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