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Sühneversuch; Beantragung

Kurzbeschreibung

Sie können bei der Gemeinde ein Sühneversuch beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2026

Verfahrensablauf

Die für die Vornahme des Sühneversuchs zuständige Stelle der Gemeinde beraumt auf Antrag des zur Privatklage Berechtigten den Sühnetermin an.

Die Parteien können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen Bevollmächtigten vertreten lassen (es besteht aber kein Anwaltszwang).

Die zuständige Stelle der Gemeinde wirkt auf eine Aussöhnung der Parteien hin.

Bleibt der Sühneversuch erfolglos, so wird dem Antragsteller hierüber ein Zeugnis ausgestellt.

Der Antragsteller kann anschließend Privatklage beim zuständigen Amtsgericht erheben.

Online-Verfahren

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Kontakt

Zweiter Bürgermeister der Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-101
Raum: 1.21
grebner.georg@alzenau.de
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Geschäftsleiter
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-111
Raum: 1.24
koeppel.klaus@alzenau.de
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