Straßenausbaubeiträge; Erhebung
Kurzbeschreibung
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 04.08.2025
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Verfügbare Dokumente
Ausbaubeitragssatzung_2015 (PDF, 50 kB)
