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Wanderlager; Anzeige

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 19.01.2026

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anzeige bei der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde einreichen.

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.