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Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses

Gartenwasseruhr

Bitte beachten!

Ein Antrag für den Einbau einer Gartenwasseruhr muss bei der Stadt Alzenau nicht gestellt werden!

Lediglich der Einbau eines solchen geeichten und verblombten Zählers (dieser muss dann alle 6 Jahre getauscht werden) muss von Ihnen oder vom beauftragten Installateur (siehe Installateur Verzeichnis der FWS Hörstein / Stand: Okt. 2018) schriftlich an die Stadt Alzenau gemeldet werden (E-Mail: steueramt@alzenau.de). Folgende Angaben soll diese schriftliche Mitteilung dann bitte enthalten:

  • das Einbau-Datum der Gartenwasseruhr(en)
  • die Zählernummer der Gartenwasseruhr(en)
  • den Hersteller der Gartenwasseruhr(en)
  • Ende der Eichfrist
  • die Anzahl der Zählstellen (5-stellig – nur schwarze Ziffern oder 8-stellig – schwarze und 3 rote Ziffern). Bitte Foto der Gartenwasseruhr beifügen (kann auch per Mail zugesandt werden).

Auszug aus der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Alzenau (BGS/EWS):

„…Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge, soweit der Abzug nicht nach Absatz 3 ausgeschlossen ist. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen…“ (§ 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGS/EWS).

Bitte beachten Sie, dass Sie den Zählerstand Ihrer Gartenwasseruhr selbstständig im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. Dezember eines Jahres an das Steueramt der Stadt Alzenau melden müssen. Nutzen Sie hierfür bitte das Online-Formular auf unsere Homepage: https://onlineforms.alzenau.de/formcycle/form/provide/52/

Ein Gartenwasserzähler kann nur jährlich berücksichtigt werden. Wird der Stand nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet (nach Ablauf der gesetzlichen Einspruchsfrist), entfällt der Anspruch auf Berücksichtigung des Verbrauchs zur Minderung der Kanalgebühren. Im Folgejahr wird bei Meldung des Stands des Gartenwasserzählers ein Mittelwert zur Berechnung herangezogen.

Alle 6 Jahre werden Sie vom Steueramt automatisch angeschrieben und darum gebeten die Gartenwasseruhr zu tauschen, da die Eichgültigkeitsdauer erreicht wurde. Sobald die Eichgültigkeitsdauer erreicht ist wird die Gartenwasseruhr von unserem System zum Jahresende automatisch gelöscht. Eine spätere Nacherfassung des Zählerstandes ist dann nicht mehr möglich.

Für Fragen stehen wir gerne während unserer Geschäftsöffnungszeiten zur Verfügung: 
Joachim Sticksel – Steueramt – Hanauer Straße 1 – 63755 Alzenau, Tel.: 06023 502-321, E-Mail: steueramt@alzenau.de
Christina Wegstein – Steueramt – Hanauer Straße 1 – 63755 Alzenau, Tel.: 06023 502-322, E-Mail: steueramt@alzenau.de

HINWEIS: Das Befüllen von Pools über den Gartenwasserzähler sowie ist die Gartenbewässerung mit Poolwasser sind ausdrücklich verboten!

Kurzbeschreibung

Das durch die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bereitgestellte Wasser können Sie auch zur Gartenbewässerung nutzen.

Beschreibung

Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.

Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.

Rechtsgrundlagen

  • Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.04.2026

Formulare

Verfügbare Dokumente

Installateurverzeichnis FWS Hörstein (PDF, 61 kB)

Kontakt

Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer; Verbrauchsgebührenabrechnung Abwasser
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Karte anzeigen

Telefon: 06023 502-321
Raum: 0.09
sticksel.joachim@alzenau.de
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Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer; Verbrauchsgebührenabrechnung Abwasser
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-322
Raum: 0.09
wegstein.christina@alzenau.de
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