Wehrerfassung
Die Meldebehörden (Einwohnermeldeämter) erfassen die Wehrpflichtigen und übermitteln deren Daten an die zuständigen Kreiswehrersatzämter.
Erforderliche Unterlagen:
Erfassungsbogen der Meldebehörde
Rechtsgrundlagen:
Wehrpflichtgesetz
Quelle: Bayerischer Behördenwegweiser
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