Wohnsitz; Abmeldung
Kurzbeschreibung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.11.2025
Verfügbare Dokumente
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (PDF, 24 kB)
