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Wohnsitz; Abmeldung

Kurzbeschreibung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2025

Kontakt

Verwaltungsangestellte
Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Kernstadt
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Telefon: 06023 502-160
guendling.anette@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
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