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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.07.2025

Fristen

Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dieser Änderung der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Kontakt



Verwaltungsangestellte
Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Kernstadt
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Telefon: 06023 502-160
guendling.anette@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
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Verwaltungsangestellte
Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-160
huth.ariane@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
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Verwaltungsangestellte
Einwohnermelde- und Passamt
Hanauer Straße 1
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Telefon: 06023 502-160
jagusch.rebecca@alzenau.de
einwohnermeldeamt@alzenau.de
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