Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 22.07.2025
Fristen
Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dieser Änderung der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Verfügbare Dokumente
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (PDF, 24 kB)
