Wohnungsbaugesellschaft
Die Wohnungsbaugesellschaft Stadt Alzenau GmbH ist im Jahr 1995 gegründet worden. Der Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung.
Insgesamt verwaltet das Unternehmen 104 Sozialwohnungen, davon sind 62 Wohneinheiten im Eigentum der Gesellschaft und 42 Wohneinheiten gehören der Stadt Alzenau. Die meisten der Wohnungen befinden sich in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen Wasserlos und Albstadt.
Seit dem 1. Februar 2024 ist Sebastian Carlsson neuer Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Stadt Alzenau GmbH. Er löst damit den langjährigen Geschäftsführer Wolfgang Pittner ab und übernimmt seitdem alle seine Aufgaben und Funktionen.
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach Dringlichkeit, Vormerkungsdauer und Prüfung der Wohnberechtigung durch einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") erteilt.
Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein.
Der Wohnberechtigungsschein ist für ein Jahr gültig und kann nach Ablauf dieses Jahres neu beantragt werden. Der Schein ist nur in dem Bundesland gültig, in dem dieser beantragt wurde.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein wird für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige erteilt; dazu gehören neben Ehegatten und Kindern auch bestimmte weitere Personen, mit denen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (und auch einer Benennung) ist daher insbesondere, dass
- der Wohnungssuchende rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für den Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen und
- das Gesamteinkommen des Haushalts die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Höhe der Einkommensgrenzen hängt von der jeweiligen Wohnung ab. Im Sinn gemischter Bewohnerstrukturen gibt es für den Bezug geförderter Mietwohnungen in Bayern keine einheitliche Einkommensgrenze.
Erforderliche Formulare für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
Nachfolgende Formulare benötigen Sie für die Beantragung des Wohnberechtigungsschein:
Antrag Wohnberechtigungsschein (PDF, 246 kB)
Einkommenserklärung des Antragstellers (PDF, 247 kB)
Einkommenserklärung Haushaltsangehörige (PDF, 214 kB)
Erläuterung Einkommenserklärung (PDF, 171 kB)
Verdienstbescheinigung (PDF, 92 kB)
Es besteht die außerdem Möglichkeit, die Formulare persönlich im Rathaus der Stadt Alzenau abzuholen. Hierzu bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit Frau Ute Englert oder Herrn Sebastian Carlsson. Sie erreichen uns unter der Tel. Nr. 06023 502-351 oder -340.
Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörige entsprechende Nachweise, vor allem zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen vorzulegen.
Dem Antrag sind alle Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Grundsicherung, Bescheid Jobcenter, Unterhaltzahlungen usw.) und ggfs. Schwerbehindertenausweis beizufügen.
Kosten
Die Stadt Alzenau erhebt für den Wohnberechtigungsschein eine Gebühr von 10 Euro.
Derzeit sind alle Alzenauer Sozialwohnungen belegt. Da der Bedarf aber die Zahl der vorhandenen Wohnungen deutlich übersteigt und auch die Stadt Alzenau ein hohes Interesse hat, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, prüft die Wohnungsbaugesellschaft immer wieder mögliche Vorhaben. So befinden sich aktuell zwei Projekte in Prüfung.
Neben der Wohnungsbaugesellschaft Stadt Alzenau GmbH bietet auch die In VIA Wohnraumvermittlung Hilfe bei der Wohnungssuche an.
In VIA ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes, der Wohnraum an Menschen vermittelt, die wegen fehlender finanzieller Mittel oder Notlagen Unterstützung benötigen. Für Fragen und Beratung stehen Ihnen Frau Johanna Berg, Tel.: 06021 77124416, sowie Frau Beatriz Scherf, Tel.: 06021 77124433, zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.invia-aschaffenburg.de
