Gesplittete Abwassergebühr - Änderung der Flächenermittlung
Schon weit über 40 Jahre rechnet die Stadt Alzenau die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser (sog. gesplittete Abwassergebühr) ab. Das Schmutzwasser wird nach dem sog. Frischwassermaßstab abgerechnet, d.h. die Gebühren werden über den Trinkwasserverbrauch festgelegt. Das Niederschlagswasser, also von Dachflächen, Garagen oder Höfen anfallendes Regenwasser, wird nach versiegelter Fläche abgerechnet, wobei es bisher eine pauschale Regelung gab, in der reine Wohngrundstücke mit einem Viertel der jeweiligen Grundstücksfläche herangezogen und gewerblich genutzte Grundstücke aufwendig nach der tatsächlichen Fläche aufgemessen und abgerechnet wurden.
Alle Grundstückseigentümer/-innen (bzw. Verwalter) werden ab dem 8. November 2019 angeschrieben. In dem Anschreiben wird der für das Grundstück ermittelte Abflussbeiwert (GAB) sowie die sich daraus ergebende gebührenpflichtige Fläche mitgeteilt.
Ist der/die Grundstückseigentümer/-in einverstanden, braucht er/sie nichts zu unternehmen. Die im Anschreiben mitgeteilte Flächengröße wird in den neuen Gebührenbescheiden berücksichtigt.
Sofern die festgelegten Voraussetzungen gegeben sind, kann ein Antrag auf Umstufung oder Einzelveranlagung gestellt werden. Der Antrag und die zu erfüllenden Bedingungen sind in den zugesendeten Unterlagen enthalten.
Weitere Informationen
Gesplittete Abwassergebühr (hier klicken)
Telefonische Beratung
Sie erreichen uns ab dem 11. November 2019 montags bis freitags unter Tel.: 06023 502-193.
Persönliche Beratung
In den Bürgersprechstunden besteht Gelegenheit, sich bei der Bearbeitung des Fragebogens unterstützen zu lassen und Fragen zum Thema zu klären.
Dienstag, 12.11.2019, von 9 bis 14 Uhr, Alte Post Alzenau, 2. OG
Donnerstag, 14.11.2019, von 13 bis 18 Uhr, Alte Post Alzenau, 2. OG
Samstag, 16.11.2019, von 9 bis 14 Uhr, Rathaus
Dienstag, 19.11.2019, von 9 bis 14 Uhr, Alte Post Alzenau, 2. OG
Donnerstag, 21.11.2019, von 13 bis 18 Uhr, Alte Post Alzenau, 2. OG
Weitere Termine sind abhängig von der Nachfrage und werden kurzfristig bekannt gegeben.
Der Zugang zu den Beratungsräumen ist barrierefrei.
