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25.07.2019

Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge gemäß Art. 19a KAG

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 dürfen Beiträge für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen nicht mehr erhoben werden.

Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen oder Vorausleistungen herangezogen und durch diese in unzumutbarer Weise belastet wurden, sollen durch den Freistaat finanziell entlastet werden.

Über Leistungen aus dem sog. Härtefallfonds wird auf Antrag durch eine unabhängige Kommission entschieden.  Die Antragstellung ist nur durch die betroffenen Beitragspflichtigen selbst möglich und wenn eine Beitragszahlung von über 2.000 € geleistet wurde. Der Antrag muss bis 31. Dezember 2019 bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden.

Das Bayerische Innenministerium hat einen Flyer erstellt, der die wesentlichen Informationen zum Thema enthält. Die Stadt Alzenau hat bereits allen Eigentümern, die im o.g. Zeitraum einen Beitrag geleistet haben, einen Flyer auf dem Postweg übersandt. Sollten Sie keine Post erhalten haben, liegen im Rathaus noch weitere Flyer aus oder Sie wenden sich an Herrn Wolfgang Pittner (Tel. 502-123) im Rathaus.

Darüber hinaus finden Sie alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular zur Online-Antragstellung oder zum Ausdrucken auf der Internetseite www.strabs-haertefall.bayern.de.

 

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