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03.01.2017

Heckenpflege

Hecken und Feldgehölze bilden wichtige Rückzugsgebiete in der Agrarlandschaft. Dort finden Tiere Ansitz und Singwarten, Schutz vor Witterung und Feinden, Überwinterungsquartiere, Neststandorte und Nahrungsquellen. Zum Schutz dieser Lebewesen ist es deshalb nach Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche in der Zeit vom 1. März bis 31. September zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen abzubrennen, Rohr- und Schilfbestände in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zu beseitigen.

Wenn Sie also auf Ihrem Grundstück außerhalb der bebauten Ortschaft eine Hecke entfernen wollen, dann müssen Sie zunächst bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt eine Genehmigung einholen. Dies sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse beachten, da sonst Geldbußen drohen.

Man darf jedoch Hecken und Feldgehölze nutzen und einzelne Gehölze entnehmen. Um eine Hecke zu erhalten ist eine Pflege sogar zwingend erforderlich. Ohne Pflege entwickelt sich eine Hecke zu einem Baumbestand, der einem Wald ähnlich ist und Tieren, die auf Hecken angewiesen sind, keinen Lebensraum mehr bietet. Deshalb müssen Hecken im Abstand von mehreren Jahren durchforstet werden. Dabei ist folgendes zu beachten: Die Hecke soll auch während des Eingriffs noch als Hecke erhalten werden. Deshalb erstreckt sich die Pflege nicht auf die gesamte Hecke, sondern wird abschnittsweise (ca. 20% pro Jahr) durchgeführt. Zur Förderung der Vielfalt in der Hecke werden langsam wachsende Straucharten seltener geschnitten als schnellwüchsige. Eine Hecke sollte eine gewisse Schichtung aufweisen. Zunächst sollte außen ein Krautsaum vorgelagert sein. Darauf folgen niedrige Büsche, die zur Mitte hin von höheren abgelöst werden. Im Zentrum kann eine Hecke auch höhere Bäume enthalten.

Bitte beachten Sie, dass Hecken ab dem 1. März 2017 nicht mehr zurückgeschnitten werden dürfen!

Kontakt

Diana Börner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-103
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Melanie Eich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

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Dana Fleschhut
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-104
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