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15.12.2022

Soforthilfe im Dezember

So bekommen Sie Ihr Geld, die EVA informiert.

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese etwas abzufedern, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen geplant. Jetzt im Dezember greift die so genannte „Soforthilfe“, von der Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar profitieren sollen.

Gaskundinnen und Gaskunden erhalten demnach im Monat Dezember 2022 bzw. spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Schritt 1: Sofortige Entlastung durch Wegfall des Gasabschlags im Dezember, somit wird der Abschlag der EVA, der Ende Dezember fällig wird, nicht berechnet.

Schritt 2: Verrechnung des tatsächlichen Entlastungsbetrags in der Jahresverbrauchsabrechnung Mitte/Ende Januar

Bei der EVA zahlen Sie statt 12 nur 11 Abschläge von Februar bis Dezember; im Januar wird kein Abschlag erhoben, da hier die Jahresrechnung gestellt wird. Daher fällt der vom Bund übernommene Betrag etwas niedriger aus als der eingestellte Dezemberabschlag. Über die Jahresabrechnung im Januar wird dieser Betrag wieder ausgeglichen.

Beispiel: Ihr Jahresverbrauch 2021 lag bei 12.000 kWh, dieser Verbrauch wird automatisch auch für das Jahr 2022 prognostiziert. Von diesem erwarteten Verbrauch übernimmt der Bund 1/12 - also 1.000 kWh - zum Preis des Erdgases im Dezember. Unser Abschlag beträgt 1/11 des Jahresverbrauchs, also den Preis für 1.090 kWh.

So bekommen Sie Ihr Geld:

Lastschrift: Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen.

Dauerauftrag/Barzahlung: Sollten Sie Zahlungen selbst vornehmen, z.B. via Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlung für Dezember nicht leisten. In der Jahresrechnung wird der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet.

Im kommenden Jahr wird zudem ab März die Gas- und Strompreisbremse greifen. Die EVA wird darüber zeitnah informieren.

Allein durch Energiesparen und Maßnahmen der Politik werden die enormen Preissteigerungen allerdings nicht kompensiert werden können. „Eines kann ich jedoch versprechen: Wir lassen unsere Kundinnen und Kunden in der Krise nicht allein. Als regionales Versorgungsunternehmen ist die EVA stets ein verlässlicher Partner - auch und besonders in Krisenzeiten“, betont Geschäftsführer Michael Riek.

Das gesamte EVA-Team wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr und bedankt sich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen.

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