Steuerbescheide werden verschickt
In der Kalenderwoche 34 verschickt die Stadt Alzenau die geänderten Grund- und Gewerbesteuerbescheide.
Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2026 wurden die Hebesätze der Stadt Alzenau neu festgesetzt. Dadurch kann sich Ihre persönliche Steuerbelastung erhöhen. Die neuen Hebesätze gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026.
Die neuen Hebesätze im Überblick:
- Grundsteuer A: 370 Prozent
- Grundsteuer B: 470 Prozent
- Gewerbesteuer: 395 Prozent
Was bedeutet beispielsweise „470 Prozent“?
Die Prozentzahl ist der Hebesatz. Sie wird nicht direkt auf den Wert Ihres Grundstücks angewendet. Grundlage ist der sogenannte Steuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt.
Ein einfaches Beispiel: Beträgt der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag 500 Euro, ergibt sich bei einem Hebesatz von 470 Prozent folgende Rechnung: 500 Euro × 470 Prozent = 2.350 Euro Grundsteuer im Jahr
Wie hoch Ihre tatsächliche Steuer ausfällt, hängt also vom individuellen Messbetrag ab. Dieser ist auf Ihrem Steuerbescheid ausgewiesen.
Wichtig: Die neuen Hebesätze bedeuten nicht automatisch für alle Grundstücke die gleiche prozentuale Mehrbelastung. Wie stark sich die Steuer für Sie verändert, hängt von Ihrem persönlichen Messbetrag und – bei der Grundsteuer – von der jeweiligen Grundstückssituation ab.
Die neuen Hebesätze wurden vom Stadtrat in seiner Sitzung am 16. April 2026 beschlossen. Die Bescheide werden nun für das gesamte Jahr 2026 neu festgesetzt. Deshalb kann sich neben der künftig höheren Zahlung auch eine Nachzahlung für bereits vergangene Monate ergeben.
Dass die Bescheide erst jetzt verschickt werden, obwohl die neuen Hebesätze bereits im April beschlossen wurden, ist rechtlich möglich. Die Entscheidung über die Hebesätze muss bis zum 30. Juni eines Jahres getroffen werden; die entsprechenden Bescheide können anschließend versandt werden. Die Entscheidung über die Erhöhung wurde zwar vom Stadtrat im April beschlossen, die Genehmigung der Rechtsaufsicht wurde jedoch auch erst Ende Juni bekanntgegeben.
Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Steuerbescheid helfen Ihnen die im Bescheid genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung weiter.
Bitte beachten Sie, dass Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt oder gegen die Höhe des Messbetrages richten, beim zuständigen Finanzamt vorzutragen sind, da der Messbescheid des Finanzamtes alleine bindend für die Festsetzung der Grundsteuer und Gewerbesteuer ist (§ 182 AO). Eine berichtigte Steuerveranlagung kann also erst dann erfolgen, wenn der Stadt Alzenau eine entsprechende Mitteilung (Messbescheid) des Finanzamtes zugegangen ist.
