Informationen der Stadt Alzenau
Stand: 4. April 2022, 10.50 Uhr
!!! Für Besuche im Rathaus entfällt ab sofort die 3G-Regel !!!
Für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses und der Verwaltungsstellen entfällt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Die Bereiche "Bauaufsichtsbehörde" und "Einwohnermelde- und Passamt" sind weiterhin NUR nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Bitte buchen Sie einen Termin online unter www.alzenau.de/terminbuchung.
Nach wie vor sollen die Kontakte möglichst beschränkt werden, so dass wir auch alle anderen Anliegen gerne weiterhin telefonisch, schriftlich oder per Mail erledigen.
Hierfür erreichen Sie uns wie folgt:
Zentrale: 06023 502-0
Stadtinfo/Bürgertelefon Corona: 06023 502-115
Standesamt: 06023 502-150
Stadtbauamt Hochbau: 06023 502-510
Stadtbauamt Tiefbau: 06023 502-520
Stadtwerke: 06023 502-700
Abteilung Umwelt und Forsten: 06023 502-900
Für Besucherinnen und Besucher des Rathauses gilt KEINE Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer medizinischen Maske sowie das Einhalten des Abstands und der Hygienemaßnahmen wird dennoch weiterhin empfohlen.
Seit 3. April 2022 entfallen alle Zugangsbeschränkungen für öffentliche Bibliotheken.
Auch hier gilt weiterhin die Empfehlung, die Maske in Innenräumen zu tragen sowie Abstand und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Im Landkreis Aschaffenburg gelten derzeit die Regelungen nach der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) (pdf, 160 kB) vom 1. April 2022
Aktuelle Informationen zur Impfung finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Aschaffenburg.
Seit 1. November 2021 erfolgt Annahme von „Windelsäcken“ und die Ausgabe der „Gelben Säcke“ wieder im Recyclinghof: Der Eingang zum Recyclinghof ist nur über die Robert-Bosch-Straße erreichbar. Während der Öffnungszeit dienstags (14 bis 17 Uhr) ist eine Abgabe von Windelsäcken nicht möglich. |